Mit dem Kürzel KMU werden unter anderem in Arbeitsmarktuntersuchungen in der Regel (meist mittelständische) Klein- und Mittelunternehmen bezeichnet mit weniger als 500 Mitarbeitern.
Das Zuordnungskriterium „weniger als 500 Mitarbeiter“ lässt jedoch viele Fragen offen. Zum Beispiel: Inwieweit werden Teilzeitkräfte mitgerechnet? Und die Mitarbeiter im Ausland? Auch die Eigentumsverhältnisse berücksichtigt es nicht. Dabei agiert ein Familienunternehmen unter anderen Voraussetzungen als eine Konzern-Tochter – selbst wenn beide dieselbe Mitarbeiterzahl haben.
Wenn es um das Personalmanagement geht, kommt man deshalb mit dem Begriff „Klein- und Mittelunternehmen“ nicht weit. Dasselbe gilt für den Begriff „mittelständisch“.
Denn angenommen ein Unternehmen nennt sich zum Beispiel "mittelständisch“. Dann bezieht sich dies in der Regel nicht auf die Mitarbeiterzahl bezieht. Vielmehr möchte das Unternehmen hiermit auf seine spezielle Tradition, Kultur und Struktur verweisen – weshalb sich zum Beispiel auch die Stihl Unternehmensgruppe, Waiblingen (D) des Ex-DIHK-Präsidenten Hans Peter Stihl mit mehr als 11.000 Mitaribeitern weltweit als mittelständisches Unternehmen bezeichnet.
Deshalb ist auch beim Begriff "mittelständisch" im Bereich Personalmanagement eine feinere Differenzierung nötig. Dieses Bewusstsein sollten auch Berater, die für mittelständische Unternehmen haben, arbeiten. Sonst besteht die Gefahr, dass sie sowohl für Kleinunternehmen, als auch mittelständische Großtunternehmen Konzepte entwefern, die weder deren Bedarf, noch Zielsetzungen entsprechen.
Aufgrund ihrer Expertise im Mitelstands-Bereich wurde der Unternehmensberatung Dr. Kraus & Partner 2018 im achten Jahr in Folge das Gütesiegel "Top Consultant Mittelstand" verliehen.