Due Diligence (Prüfung - Bewertung Unternehmen)

Der englische Begriff Due Diligence, der zum Beispiel im M&A-Bereich im Rahmen von Fusionen und Unternehmensübernahmen häufig genutzt wird, bedeutet wörtlich »nötige Sorgfalt«.

Im Unternehmenskontext wird mit dem Begriff »Due Diligence« so die Feinprüfung bezeichnet. Es handelt sich dabei, um die genaue Prüfung eines Unternehmens durch Investoren als Basis der Investitionsentscheidung, die die Endphase eines Prüfungsprozesses darstellt.

 

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Due Diligence: Bestandteil der Unternehmensbewertung, u. a. bei M&A-Prozessen

Due Diligence ist ein fester Bestandteil der Unternehmensbewertung bei einer bevorstehenden Fusion oder einem Börsengang. Das Ermitteln des Unternehmenswerts ist das Herzstück jeder Transaktion von Unternehmen oder Unternehmensteilen. Dabei gilt letztlich in einem Verkaufsprozess: Ein Unternehmen ist so viel wert, wie ein unabhängiger Dritter dafür bereit ist zu bezahlen.

Bei den Verfahren zum Bewerten von Unternehmen wird zwischen Vergleichswert-, Einzelwert- und Gesamtwert-Verfahren unterschieden. Diese werden im Folgenden vorgestellt.

 

Due Diligence Verfahren 1: Vergleichswert-Verfahren – Wertschätzung mit Multiples

Einfach und schnell kann man den Wert eines Unternehmens mittels „Multiples“ schätzen. Diese Methode ist jedoch sehr fehleranfällig, denn sie arbeitet mit Mittelwerten. Die Frage, ob der Wert eines Unternehmens, dem der in einer Stichprobe erhobenen (Vergleichs-)Unternehmen nahekommt, oder aufgrund seines Geschäftsbetriebs (weniger) werthaltiger als der Durchschnitt ist, bleibt hierbei offen.

Bei sogenannten Deal-Multiples werden die Verkaufspreise in Relation zum Umsatz, dem EBIT (Earnings Before Interest and Taxes) oder dem EBITDA (Earnings Before Interest, Taxes and Depriciation) ermittelt. Investoren sprechen daher zum Beispiel von einem Unternehmenswert von zweimal Umsatz oder achtmal EBIT.
 
Ebenfalls zu den vergleichswertorientierten Bewertungsverfahren zählen die sogenannten Trading-Multiples. Hierfür werden öffentliche Finanzkennzahlen von möglichst ähnlichen börsennotierten Unternehmen im selben Sektor und mit möglichst ähnlicher Finanzstruktur verglichen, um den Mittelwert einer Bezugsgröße zu bestimmen.

 

Due Diligence Verfahren 2: Einzelwert-Verfahren –  Bewertung des vorhandenen Vermögens

Einzelwertverfahren gehen von der Auflösung eines Unternehmens aus (Liquidationswert) und bewerten alle vorhandenen Vermögensgegenstände. Sie beantworten die Frage: Was bekomme ich in der Summe für die einzelnen „Assets“ des Inventars (zum Beispiel gebrauchte Maschinen, Grundstücke, Gebäude) des Unternehmens, wenn ich diese veräußere? Auch Marken oder Kundenlisten können verkauft werden und hierzu gezählt werden. Abzuziehen sind bei dieser Betrachtung die Ablösungsbeträge für vorhandene Verbindlichkeiten und die Liquidationskosten.
 
Auch Wiederbeschaffungsrechnungen (zum Beispiel das Errichten einer Produktionsanlage auf der grünen Wiese) werden häufig zu Vergleichszwecken und als Entscheidungshilfe bei „Make or Buy“-Investitionen herangezogen. Oft hinken diese Vergleiche jedoch, da gewisse „Gegenstände“ nur schwer monetär zu schätzen sind – so zum Beispiel das Erreichen der behördlichen Genehmigungen, die zeitliche Dauer der Er- und Einrichtung der Produktion.  

 

Due Diligence Verfahren 3: Gesamtwert-Verfahren – berücksichtigen künftigen Cash-Flow

Das Kürzel DCF steht für Discounted Cash-Flow, also für die künftigen Zahlungsströme (Free Cash-Flows), die anhand spezifisch ermittelter, gewichteter Kapitalkosten abgezinst (diskontiert) werden. Der Free Cash-Flow entspricht den freien Zahlungsströmen des Unternehmens, der allen Kapitalgebern zusteht. Um den dem Anteilseigner zustehenden Unternehmenswert zu berechnen, werden hiervon die Finanzverbindlichkeiten abgezogen.
 
Für das Modellieren der DCF wird ein Business-Plan entwickelt – es werden also für eine Zeitspanne von fünf bis zehn Jahren die Umsätze und Kosten geplant und die jährlichen Ergebnisse (EBIT) ermittelt. Für die Cash-Flows werden schließlich vom EBIT die Unternehmenssteuern, Investitionen in Sachanlagen (CAPEX), Erhöhungen des Umlaufvermögens (Working Capital) abgezogen und die Abschreibungen und Minderungen des Umlaufvermögens hinzuaddiert. Auch für die Periode nach der Planung (also zum Beispiel zehn Jahre) wird ein Wert bestimmt, denn man geht bei DCF-Verfahren von einer Unternehmensfortführung aus. Der Fortführungswert (Terminal-Value) macht oft einen hohen Anteil des ermittelten Gesamtwerts aus: Über 50 Prozent sind keine Seltenheit.

 

Due Diligence Prüfung – beruht auch auf vielen Annahmen

Die Modellierung von DCFs kann sehr komplex werden. Zudem liegen DCF-Berechnungen meist viele Annahmen zugrunde; deshalb sind Erfahrung, Objektivität und Kenntnis nicht nur des M&A-Marktes für eine valide Bewertungsermittlung unerlässlich.

 

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