Ein Sanierungsgutachten wird häufig erstellt, wenn ein Unternehmen ein Sanierungsfall wird, also in eine akut existenzgefährdende Krisensituation gerät.
Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn einem Unternehmen die Zahlungsunfähigkeit droht – also absehbar ist, dass es fällige Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen kann.
In dem Sanierungsgutachten stellen neutrale Dritte nach einer entsprechenden Analyse auf Basis eines neuen Business-Plans die Fortführungs- und Sanierungsfähigkeit des Unternehmens fest. Ein solches Gutachten ist unter anderem für die Verhandlungen mit den Kredit- bzw. Geldgebern (wie Banken, Investoren, Lieferanten) wichtig und zielt darauf ab, durch Transparenz deren Vertrauen zu bewahren bzw. wiederherzustellen.
Auf das Sanierungsgutachten baut oft das Sanierungskonzept auf. In ihm werden die Einzelmaßnahmen mit den damit verbundenen (Teil-)Zielen aufgelistet, mit denen die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens wiederhergestellt werden soll und dieses sich wieder zu einem gesunden, profitablen Unternehmen entwickeln soll, das erfolgreich – und wachstumsorientiert – im Markt agiert.
Die Sanierung eines Unternehmens ist ein komplexes Change-Projekt, das besondere Anforderungen an alle Prozess-Beteiligten im Unternehmen top-down stellt – sowohl an das Management, also auch die Mitarbeiter. Die Unternehmensberatung Dr. Kraus & Partner hilft Unternehmen diesen Prozess – auf allen Ebenen – so zu gestalten, dass die damit verbundenen Ziele erreicht werden.