Kraus & Partner Logo

Liefergegenstand

Ein Liefergegenstand bezeichnet ein eindeutiges und überprüfbares Produkt oder Ergebnis oder eine Dienstleistung, das/die hergestellt bzw. erbracht werden muss, um einen Prozess, eine Phase oder ein Projekt abschließen zu können und das Erreichen eines Meilensteines erkennen zu können.

Zurück zur Begriffs-Übersicht