Kraus & Partner Logo

Personalfreisetzung

Der Begriff „Personalfreisetzung“ ist eine eher selten genutzte Bezeichnung für einen Personalabbau.
Er bezeichnet alle Aktivitäten eines Unternehmen, die auf einen Abbau bzw. ein Vermeiden von Überkapazitäten an Mitarbeitern abzielen.

Der Begriff wird „Personalfreisetzung“ primär von Arbeitgebervertretern verwendet. Von Arbeitnehmervertretern wird er kritisiert, da er in ihren Augen einen Euphemismus darstellt, der die für die betroffenen Mitarbeiter nachteiligen Folgen der mit einem Personalabbau verbundenen Entlassungen verschleiert bzw. beschönigt.

Deshalb wurde der Begriff (Personal-)Freisetzung 1994 bei der Wahl „Unwort des Jahres“ zu einem weiteren Unwort des Jahres erklärt – siehe auch Personalabbau.

Zurück zur Begriffs-Übersicht