Der englische Begriff Outplacement bezeichnet eine von Unternehmen finanzierte Dienstleistung für ausscheidende bzw. gekündigte Mitarbeiter, die den Betroffenen als professionelle Hilfe zum Entwickeln einer neuen beruflichen Perspektive angeboten wird.
Sie wird den Ex- und Noch-Mitarbeiter meist im Rahmen von Personalabbau-Maßnahmen gewährt. Das Ergebnis der beruflichen Neuorientierung kann zum Beispiel der Abschluss eines neuen Arbeitsvertrags (mit einem neuen Arbeitgeber), eine Umschulung oder eine Existenzgründung sein.
In der ohnehin angespannten Situation des Personalabbaus gilt es, alle überflüssigen Konflikte zu vermeiden. Sie entstehen oft dadurch, dass Mitarbeiter nicht ausreichend informiert und in den Prozess einbezogen werden. Hinzu kommt gerade bei Fusionen und Übernahmen, dass kulturelle Differenzen zwischen den Unternehmen vernachlässigt werden und fundierte Integrationskonzepte fehlen.
Um solche Pannen zu vermeiden, holen Unternehmen zuweilen Outplacement-Berater an Bord, die
so dass der Betriebsfrieden gewahrt bleibt und das Unternehmen nicht langfristig unter dem Personalabbau leidet – zum Beispiel in Form langwieriger Kündigungsschutzprozesse oder einer geringeren Identifikation der „Survivor“ mit ihrem Arbeitgeber.
Von allen Beteiligten profitieren die gekündigten Mitarbeiter am unmittelbarsten von der Arbeit der Outplacementberater.
Dies kommunizieren sie auch an die „Survivor“, also die Mitarbeiter, die im Unternehmen verbleiben. Insofern verschafft die Outplacement-Beratung auch ihnen Erleichterung. Die Verbleibenden können sich ohne Gewissensbisse dem Unternehmen gegenüber loyal zeigen, da sie wissen: Den Betroffenen wird eine professionelle Unterstützung gewährt. Zudem kommt es durch die vielen Seminar- und Beratungstermine der „Gekündigten“ während der Restlaufzeit ihres Vertrages beim Outplacement-Berater zu einer räumlichen Entzerrung.
Auch die operativen „Vollstrecker“ des Personalabbaus erfahren eine emotionale und praktische Entlastung. Denn durch die Outplacement-Beratung sinkt das Konfliktpotenzial, werden Arbeitsgerichtsprozesse seltener und Regelungen mittels Aufhebungsvertrag erleichtert. Und der Betriebsrat? Er schafft den Spagat zwischen seiner Verpflichtung zum Vermeiden sozialer Härten und dem nötigen Beachten betrieblicher Notwendigkeiten.
Dem Vorstand oder der Geschäftsleitung wiederum hilft die Zusammenarbeit mit einer Outplacement-Beratung, die schwer kalkulierbaren, verdeckten Kosten eines Personalabbaus – beispielsweise durch betriebliche und juristische Konflikte – weitgehend zu vermeiden. Außerdem beweist das Unternehmen hierdurch seine Fürsorge für die Mitarbeiter – selbst in „schlechten Zeiten“. Dies verhindert Imageschäden nach innen und außen.
Die Change- und Personal-Management-Beratung K&P unterstützt Unternehmen, Personalabbau- und Trennungsprozesse bzw. Outplacement-Prozessse so zu gestalten, dass die damit verbundenen Konflikte nicht eskalieren und sich der Blick der verbleibenden Mitarbeiter, also der Survivor, rasch wieder in Richtung Zukunft wendet.