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Mediation

Der Begrifff "Mediation" (Lateinisch für Vermittlung) bezeichnet ein Vermittlungsverfahren zwischen Konfliktparteien. Dabei wird eine außergerichtliche Win-win-Lösung angestrebt.

Das Verfahren findet in unterschiedlichsten Konfliktsituationen - auf der personalen und organisationen Ebene Anwendung;, z.B.
  • bei politischen, gesellschaftlichen Konflikten,
  • in der Justiz (z.B. bei Täter-Opfer-Ausgleichen
  • bei innerfamilären Familienkonflikten und Scheidungsregelungen,
  • in Wirtschaftsunternehmen und zwischen ihnen..

Mediation in Change-Projekten/-Prozessen

Aufgrund des hohen Konfliktpotentials von Veränderungsprozessen ist die Mediation eine auch häufig verwendete Methode des Change-Managements. Unter Zuhilfenahme eines externen Mediators werden Konflikte zwischen Unternehmensmitgliedern, zuweilen ganzen Unternehmensbereichen, für beide Konfliktparteien zufriedenstellend gelöst. 

Mediation: Mediator ermöglicht konstruktive Kommuikation

Der Mediator hat eine neutrale, allparteiliche Haltung. Er steht beiden Parteien während ihrer Konfliktlösung als wertschätzender Begleiter zur Seite. Er ist nicht nur offen gegenüber den Konfliktpartnern, sondern nimmt auch deren entwickelte Lösungen wertfrei an.

Der Konfliktlöseprozess wird vom Moderator durch die Schaffung eines konstruktiven Kommunikationsrahmens unterstützt. Während der zwischenparteilichen Verhandlungen (hier findet oftmals auch das Harvard Konzept Anwendung) gleicht er auftretendes Machtungleichgewicht aus und achtet auf die Einhaltung der Mediationsstruktur.

Mediation: Richtlinien für Mediatoren-Arbeit

Wichtige Richtlinien der Mediation sind:
  • Zielorientiertheit: Es ist günstig, wenn die Gegner ein gemeinsames Interesse haben und sich einig sind, einen Konsens anzustreben.
  • Einbeziehung statt Ausschluss: Jeder, der vom Konflikt betroffen ist, wird einbezogen.
  • Freiwilligkeit: Interessierte oder Betroffene nehmen freiwillig teil und haben die Freiheit auszusteigen, wenn sie keinen Sinn mehr in der Fortführung der Mediation sehen.
  • Selbstbestimmung: Die Teilnehmer bestimmen selbst, worum es im Mediationsprozess geht. Sie sprechen für sich selbst. Der Mediator ist verantwortlich für den Vermittlungsprozess.
  • Flexibilität: Das Feedback der Teilnehmer wird in den Verhandlungsprozess integriert und im Lauf der Mediation genutzt.
  • Chancengleichheit: Alle Parteien haben das Recht, den Mediationsprozess zu gestalten. Deshalb haben sie auch das gleiche Recht auf denselben Kenntnisstand und den gleichberechtigten Zugang zu Informationen.
  • Achtung unterschiedlicher Interessen – Allparteilichkeit: Unterschiedliche Werte und Interessen werden geachtet. Bedürfnisse, die ihnen zugrunde liegen, sollen transparent sein.
  • Verantwortlichkeit: Die Teilnehmer der Mediation sollten die Möglichkeit haben, sich mit der Gruppe, für die sie sprechen, kurzzuschließen, um deren Interesse im Mediationsprozess einzubringen.
  • Zeitlimit: Die Teilnehmer vereinbaren, bis wann sie den Konflikt gelöst haben wollten, und die einzelnen Zwischenschritte in den Mediationsprozess einplanen.
  • Ausführung: Die Teilnehmer klären, wie die Realisierung der Vereinbarungen aussehen soll und wie Umsetzungsprobleme bewältigt werden können.“
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