Geschäftsführerhaftung in der Krise bezeichnet die persönliche zivil- und strafrechtliche Verantwortung der Geschäftsführung für Entscheidungen und Unterlassungen in Phasen drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Sie ist eines der drängendsten Themen, sobald die Lage angespannt wird – und gleichzeitig eines, das aus rechtlicher Sicht nur ein Anwalt abschließend beurteilen kann.
Sobald eine Krise sich verschärft, verändert sich die rechtliche Lage der Geschäftsführung – meist deutlich schneller, als ihr selbst bewusst ist. Im Normalbetrieb gilt die Business Judgment Rule: Geschäftsführer haften nicht für Entscheidungen, die sie auf angemessener Informationsgrundlage und in vernünftigem Ermessen treffen. In der Krise verschiebt sich dieser Maßstab. Bestimmte Pflichten werden konkreter, bestimmte Handlungen werden riskant, andere werden ausdrücklich verboten.
Drei Bereiche sind in der Praxis am wichtigsten. Erstens: die Insolvenzantragspflicht nach §15a InsO. Sie tritt bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ein und verlangt, ohne schuldhaftes Zögern Insolvenzantrag zu stellen, in der Regel innerhalb von drei Wochen. Wer diese Frist versäumt, riskiert Insolvenzverschleppung – mit zivilrechtlichen und strafrechtlichen Folgen. Zweitens: das Zahlungsverbot nach §15b InsO. Nach Eintritt von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung dürfen bestimmte Zahlungen nicht mehr geleistet werden – auch wenn das im Alltag schwer zu trennen ist. Drittens: spezielle Haftungstatbestände bei Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Diese Pflichten gelten oft auch dann fort, wenn andere Zahlungen längst eingestellt sind.
Wichtig zu verstehen: Geschäftsführerhaftung in der Krise ist kein abstraktes Risiko, das man später bearbeitet. Sie wirkt sich unmittelbar auf jede einzelne Entscheidung aus, die jetzt getroffen wird – auf jede Zahlung, jede Kreditaufnahme, jede Vereinbarung mit Lieferanten oder Kunden. Wer in dieser Phase ohne klare rechtliche Beratung agiert, geht ein persönliches Risiko ein, das oft das wirtschaftliche Risiko des Unternehmens deutlich übersteigt.
Wie früh die Pflichten greifen – nicht erst bei eingetretener Zahlungsunfähigkeit, sondern bereits in der Phase, in der sie sich abzeichnet. Und: wie sehr die eigene Wahrnehmung der Lage ein Risikofaktor wird. Wer aus Optimismus oder Loyalität die Lage besser einschätzt, als sie ist, verzögert die Klärung – und damit auch die Schutzmechanismen, die einer Geschäftsführung zur Verfügung stehen würden, wenn die Lage offen anerkannt wäre.
Wichtig vorweg: Wir sind keine Anwälte und ersetzen keine rechtliche Beratung. Was wir aber leisten können, ist die Verbindung zwischen den rechtlichen Anforderungen und der unternehmerischen Steuerung. In unseren Restrukturierungsprojekten arbeiten wir regelmäßig mit Restrukturierungsanwälten und Insolvenzverwaltern zusammen, mit denen wir langjährige Erfahrung haben. Über unsere Partnerkanzleien können wir den juristischen Teil mitorganisieren – während wir an der eigentlichen Steuerung des Unternehmens und der Reduktion operativer Risiken arbeiten, die später Haftungsfragen auslösen würden.
Was ist der Restrukturierungs-Navigator?
Der Restrukturierungs-Navigator hilft Geschäftsführern, ihre aktuelle Lage einzuordnen. In sechs Fragen erhältst du eine Einschätzung, in welcher Phase du dich befindest und welche nächsten Schritte sinnvoll sind. Anonym, in zwei Minuten.
Wiki: Krisenmanagement, Sanierung, Liquiditätskrise
Beratung: Restrukturierung
Navigator: Insolvenz droht / akuter Handlungsdruck, Liquidität wird knapp
Die Insolvenzantragspflicht nach §15a InsO greift bei Eintritt von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Der Antrag muss ohne schuldhaftes Zögern gestellt werden, spätestens drei Wochen nach Eintritt bei Zahlungsunfähigkeit, sechs Wochen bei Überschuldung. Wann genau einer dieser Tatbestände eingetreten ist, ist eine Frage, die nur in juristischer Beratung verbindlich beantwortet werden kann – Selbsteinschätzung reicht hier nicht aus.
Eine D&O-Versicherung kann zivilrechtliche Haftungsrisiken absichern – aber nicht alle. Vorsätzliche Pflichtverletzungen, Strafzahlungen und bestimmte spezialgesetzliche Haftungen sind regelmäßig ausgeschlossen. Außerdem haben viele D&O-Verträge spezifische Klauseln zur Krisensituation. Eine Prüfung des bestehenden Vertrags durch einen spezialisierten Versicherungsmakler oder Anwalt ist im Krisenfall sinnvoll – am besten, bevor die Lage akut wird.
Rechtliche Beratung – durch Anwälte – klärt Pflichten, Fristen, Verfahren und Haftungsfragen. Unternehmerische Beratung – durch Häuser wie Kraus & Partner – arbeitet an Strategie, Organisation, Führung und Kommunikation. In einer ernsten Krise gehören beide zusammen, weil rechtliche Klarheit ohne unternehmerische Steuerung nicht trägt – und umgekehrt. Eine professionelle Restrukturierung sorgt dafür, dass beide Seiten verzahnt arbeiten.