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Fortführungsprognose: was die Bank von dir wissen will – und warum

Definition

Die Fortführungsprognose ist die begründete Einschätzung, ob ein Unternehmen in absehbarer Zeit – in der Regel bis zum Ende des laufenden und des folgenden Geschäftsjahres – mit hinreichender Wahrscheinlichkeit fortgeführt werden kann. Sie ist Bestandteil jeder Bilanzierung nach Going-Concern-Prinzip und wird in Krisensituationen zentraler Verhandlungsgegenstand mit Banken und Investoren.


Was die Fortführungsprognose wirklich bedeutet

Im Normalbetrieb ist die Fortführungsprognose ein Routineakt. Der Wirtschaftsprüfer bestätigt sie, der Jahresabschluss wird verabschiedet, niemand spricht darüber. In der Krise wird sie zum Brennpunkt. Wenn der Wirtschaftsprüfer Zweifel an der positiven Fortführungsprognose äußert, ändert sich für das Unternehmen vieles auf einmal: Banken verschärfen ihre Anforderungen, Lieferanten werden vorsichtig, die Bilanz selbst muss möglicherweise nach anderen Maßstäben aufgestellt werden – mit Folgen für das Eigenkapital.

Die Fortführungsprognose ist deshalb mehr als ein Dokument. Sie ist eine Bewertungshandlung mit weitreichenden Folgen. Wer sie erhalten will, muss zeigen können, dass das Unternehmen nicht nur heute zahlungsfähig ist, sondern dass es auch in den kommenden Monaten und im folgenden Geschäftsjahr seine Verbindlichkeiten bedienen kann – auf Basis einer plausiblen, integrierten Planung.

In der Praxis verlangt eine belastbare Fortführungsprognose drei Dinge: eine 13-Wochen-Liquiditätsplanung mit realistischen Annahmen, eine integrierte Mittelfristplanung über Ergebnis, Bilanz und Liquidität, und eine nachvollziehbare Argumentation, warum diese Planung trägt. Wer eines dieser drei Elemente nicht liefern kann, verhandelt aus der schwächeren Position.


Was Geschäftsführer typischerweise unterschätzen

Wie früh Wirtschaftsprüfer und Banken anfangen, an der Fortführungsprognose zu arbeiten – meist Monate, bevor der CEO es merkt. Der formale Akt am Ende eines Geschäftsjahres ist nur das sichtbare Ende eines längeren Prozesses. Wer in der Krise erst dann beginnt, eine plausible Fortführungsprognose vorzulegen, wenn sie eingefordert wird, kommt zu spät.


Was jetzt zu tun ist

  • Frühzeitig mit dem Wirtschaftsprüfer sprechen. Welche Punkte sind für die nächste Prüfung kritisch? Welche Annahmen werden hinterfragt? Diese Gespräche gehören vor die offizielle Prüfung – nicht in sie hinein.

  • Integrierte Planung aufbauen oder aktualisieren. Eine isolierte Liquiditätsplanung reicht nicht mehr. Wer eine belastbare Fortführungsprognose stützen will, braucht eine Planung, in der Ergebnis, Bilanz und Cashflow konsistent zueinander sind. Genau das erwarten Banken und Wirtschaftsprüfer in der Krise.

  • Bei Anforderung eines externen Gutachtens vorbereiten. Wenn die Bank ein Sanierungsgutachten oder IDW-S6-Gutachten verlangt, ist die Fortführungsprognose dort der Kern. Eine gute Vorbereitung verkürzt den Prozess, eine schlechte verlängert ihn um Wochen.

Wo Kraus & Partner ansetzt

Wir erstellen Fortführungsprognosen als Teil von IDW-S6-Gutachten und unabhängigen Sanierungsgutachten. Wir sind bei vielen Banken als neutraler Gutachter gelistet, was den Prozess der Beauftragung erleichtert. Unser Anspruch ist nicht die freundlichste Prognose, sondern die belastbarste – das ist auf Dauer das, was Vertrauen bei Stakeholdern schafft.


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Verwandte Begriffe und weiterführende Inhalte

Wiki: Sanierungsgutachten / Sanierungskonzept, Sanierung
Beratung: IDW-S6-Gutachten, Turnaround und Restrukturierung
Navigator: Banken oder Investoren machen Druck, Liquidität wird knapp

Die Fortführungsprognose ist ein Begriff aus der Bilanzierung – sie betrifft die Frage, ob das Unternehmen für die kommenden zwölf Monate als Going Concern zu betrachten ist. Die Fortbestehensprognose ist ein Begriff aus dem Insolvenzrecht – sie betrifft die Frage, ob das Unternehmen bei Überschuldung trotz negativer Fortführungsprognose nicht insolvenzantragspflichtig ist, weil die Fortführung überwiegend wahrscheinlich ist. Beide Begriffe werden in der Praxis häufig verwechselt, haben aber unterschiedliche rechtliche Funktionen.

Verantwortlich für die Aufstellung ist die Geschäftsführung. Geprüft wird sie durch den Wirtschaftsprüfer im Rahmen der Jahresabschlussprüfung. In Krisensituationen wird sie häufig zusätzlich durch einen externen Gutachter validiert – etwa im Rahmen eines IDW-S6-Gutachtens, das von einer unabhängigen Beratung erstellt wird.

Mehrere Folgen treten gleichzeitig ein. Die Bilanz muss möglicherweise nach Liquidationswerten erstellt werden, was das Eigenkapital deutlich reduziert. Banken können Kredite kündigen oder zusätzliche Sicherheiten verlangen. Lieferanten verschärfen ihre Konditionen. Und: bei eingetretener Überschuldung greift die Insolvenzantragspflicht, sofern keine positive Fortbestehensprognose vorliegt. In dieser Lage zählt jede Woche.

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