Kraus & Partner Logo

ZV

Abkürzung für zugelassener Versender/Spediteur.

Ein Hauptverpflichteter, der vom zuständigen Zollamt eine Bewilligung erhalten hat, Versandvorgänge im gemeinschaftlichen Versandhandel durchzuführen, ohne dass der Abgangsstelle die Ware gestellt wurde, wird als zugelassener Versender verstanden.
Zur Erfüllung der folgenden Förmlichkeiten ist ein zugelassener Versender berechtigt:

  • Ausstellung der Versandanmeldungen
  • Verschließen des Beförderungsmittels oder der Packstücke
  • Beförderung der Waren ohne Tätigwerden der Zollstelle

Diese Vereinfachung des Versandverfahrens wird nur auf Antrag beim zuständige Hauptzollamt bewilligt.

Zurück zur Begriffs-Übersicht