Unter einem Erstmuster versteht man ein Erzeugnis, welches erstmalig unter serienmäßigen Produktionsbedingungen gefertigt wurde.
Vom Erstmuster zur Serienfertigung
Dieses Erstmuster wird dann einer sog. Vollprüfung unterzogen, um Fehler von Serienbeginn an zu erkennen, zu überarbeiten und auch um zu prüfen, ob auf Vereinbarungen ausreichend Rücksicht genommen wurde. Das Verfahren für die Erstmusterprüfung wird mit dem Lieferanten in der Qualitätssicherungsvereinbarung entschieden. Wird auf ein standardisiertes Berichtsformular zurückgegriffen, trägt der Lieferant Soll- und Istwerte mit -Abweichungen der geprüften Teile darin ein. Der Abnehmer kann später weitere Prüfungen anordnen oder selbst durchführen.
Erstmuster-Prüfung steht vor Fertigung
Für den Abnehmer ist die Erstmusterprüfung die erste und letzte Gelegenheit, die Qualität der bestellten Ware zu prüfen, bevor sie in die serienmäßige Fertigung gelangt.