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Abnahme

Der juristische Begriff Abnahme bezeichnet allgemein eine Erklärung, dass eine Sache oder ein Zustand bestimmten Kriterien entspricht, so insbesondere dass ein Werk als erfüllungstauglich bestätigt wird.
Im Projektmanagement ist die Abnahme ist die Bestätigung des Auftraggebers an den Projektleiter (=Auftragnehmer), dass dieser das vereinbarte Werk spezifikationsgerecht erstellt hat und damit seinen Teil des Projektauftrags (=Werkvertrags) erfüllt hat. Unabhängig von der Projektart ist die Abnahme der wichtigste Meilenstein im Projekt, da der Auftraggeber über das Erreichen des Projektziels entscheidet.

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